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Pressemitteilung Nr. 07/2017, 15.04.2017

Bürgerfrage Nr. 2 zur Biotonne


Unter welchen Voraussetzungen kann die Befreiung des Anschlusses an die Biotonne erfolgen?

  1. Sie kompostieren Ihre Küchen- und Gartenabfälle tatsächlich selbst auf einem einfachen haushaltstypischen Komposthaufen oder mit einem baumarktüblichen sogenannten Komposter auf Ihrem Grundstück
    und
  1. Sie verfügen über eine Gartennutzfläche von 25 m2 für jede auf dem Grundstück wohnende Person.
Hinweise und Ratgeber über die Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen und schadlosen Kompostierung finden Sie in entsprechender Fachliteratur. Das Umweltbundesamt hat u. a. eine Kompostfibel  herausgegeben, die Sie sich unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/ kompostfibel  herunterladen können. Die Bestellung einer Biotonne zu einem späteren Zeitpunkt ist selbstverständlich jederzeit möglich. Lesen Sie im nächsten Spree-Neiße-Kurier Bürgerfrage Nr. 3 und unsere Antwort.
 
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