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Pressemitteilung Nr. 01/2014, 03.01.2014

Illegale Müllentsorgungen

Illegale Müllentsorgungen und illegale Müllentsorger


Fast schon wöchentlich landen in unseren Briefkästen kleine Handzettel mit dem Angebot  Waschmaschine, Trockner, Altkleider, Schrott, Autoteile – eigentlich fast alles -  für Null und auf die Schnelle loszuwerden.  Gern nutzt der ein oder andere Bürger diese schnelle „Entsorgungsmöglichkeit“, ohne sich darüber Gedanken zu machen, wer sammelt und wo ist Endstation für meine Waschmaschine und die anderen Sachen sind. Meist sind auf diesen Handzetteln weder Name noch Anschrift des Unternehmens vermerkt, wer Glück hat findet eine Telefonnummer, nur leider nimmt hier niemand ab. Fernseher, Kühlschränke u. ä. werden noch auf dem Fahrzeug oder im nahe gelegenen Wald demontiert, die Edelmetalle entnommen und die „Reste“ dann einfach an der nächsten Ecke, Müllplatz oder Wald entsorgt.

Aber nicht nur die unbekannten Zettelsammler schaffen in Städten oder Wäldern  kleine Mülldeponien, obwohl der Landkreis umfangreiche Entsorgungsmöglichkeiten anbietet. Im Abfallkalender sind Abrufkarten für Elektrogeräte/Altkleider und Sperrmüll. Innerhalb von 3 Wochen erfolgt dann durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen die Entsorgung direkt vor den Grundstücken. Des Weiteren können Altgeräte beim Kauf eines neuen Gerätes über das vom Einzelhandel angebotene Rücknahmesystem genutzt werden.

Im Übrigen wird mit der illegalen Ablagerung von Abfällen nicht nur ein Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz erfüllt. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Entledigung von z. B. Elektrogeräten, die als gefährliche Abfälle eingestuft sind, kann hier sogar gemäß Strafrecht ermittelt werden.

Wir möchten dringend alle Bürger bitten die Entsorgungsmöglichkeiten des Landkreises in Anspruch zu nehmen. Zum einen ist die Abholung der haushaltstypischen Abfälle, wie Sperrmüll und Elektronikschrott bereits in der Abfallgebühr enthalten und zum anderen wirken sich die Kosten der Beseitigung von illegal abgelagerten Abfällen negativ auf die Abfallentsorgungsgebühren aus bzw. müssen durch den Steuerzahler getragen werden. In den vergangenen fünf Jahren lagen die jährlichen Kosten bei rund 32.500,00 Euro.

 

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

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