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Pressemitteilung Nr. 06/2013, 01.08.2013

Bekanntmachung Jahresabschluss des Jahres 2012


Jahresabschluss des Jahres 2012 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße

Gemäß § 33 (3) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden wird hiermit der Jahresabschluss des Jahres 2012 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße wurde in der 35. Sitzung des Kreistages des Landkreises Spree-Neiße am 12.06.2013 mit folgendem Wortlaut beschlossen (Beschlussnummer: 289-035/2013):

 

  1. Der Kreistag beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2012 festzustellen.
  2. Der Kreistag beschließt, die Werkleitung zu entlasten.
  3. Der Kreistag beschließt, den aus dem BgA resultierenden Gewinn in Höhe von 44.795,81 € der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen.
  4. Der Kreistag beschließt, den Verlust des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers aus der Aufzinsung der Sanierungsrückstellung in Höhe von 1.007.278,97 € mit der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“  zu verrechnen.
  5. Der Kreistag beschließt, aus dem Zinsergebnis die Planzinsen in Höhe von305.121,89 € der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“ zuzuführen.
  6. Der Kreistag beschließt, die kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 74.844,15 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Dem Jahresabschluss wurde am 02. Mai 2013 durch den Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte  Bestätigungsvermerk erteilt. Die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg nahm den Jahresabschluss ohne eigene Feststellungen zur Kenntnis und bestätigte dies mit Schreiben vom 22.05.2013. Der Jahresabschluss 2012 sowie der Bestätigungsvermerk liegen ab dem Tag der Veröffentlichung, eine Woche beim Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer B. 2.13, zur Einsichtnahme aus.

 

Forst (Lausitz), 31.07.2013

Harald Altekrüger
Landrat  

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