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Pressemitteilung Nr. 09/2012, 10.10.2012

Hinweise für eine problemlose Ausrüstung der Papierbehälter mit einem Chip


Seit zwei Wochen sind im Gebiet des Landkreises Spree-Neiße die Mitarbeiter der Firma SULO GmbH unterwegs, um die Papierbehälter mit einem Chip auszustatten. In der Praxis zeigte sich bisher, dass trotz unserer mehrmaligen Veröffentlichungen und des persönlichen Anschreibens an die Hauseigentümer weiterer Informationsbedarf besteht.

Beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise: (Sollten Sie mehrere Papierbehälter besitzen, beziehen sich die Hinweise auf alle Papierbehälter)

  1. Jeder Grundstückseigentümer erhält/erhielt ein Informationsschreiben mit dem genauen Termin an dem der Papierbehälter am Straßenrand zur Anbringung des Chips bereitgestellt werden muss.
  2. Der Behälter muss an dem Straßenrand der tatsächlichen Grundstücksadresse stehen. Er darf nicht an eine Parallel- oder Nebenstraße abgestellt werden!
  3. Sowohl die 240-l-Behälter, als auch die 1.100-l-Behälter, sind für die Anbringung des Chips am Straßenrand bereitzustellen.
  4. Sämtliche dem Grundstück zugeordnete Papierbehälter sind bereitzustellen, auch wenn diese bisher nicht oder selten genutzt wurden. Die genaue Anzahl  der dem Grundstück zugeordneten Papierbehälter kann dem Abfallgebührenbescheid entnommen werden.
  5. Der Papierbehälter ist erst dann wieder auf das Grundstück zurückzunehmen, wenn sich ein Aufkleber am Behälter befindet. Der auf dem Aufkleber angegebene Standort  muss identisch mit der Grundstücksadresse sein. Es ist daher darauf zu achten, dass Grundstück und Standortaufkleber auf dem Behälter identisch sind. Vorherige private Kennzeichnungen werden damit hinfällig.
  6. Der Behälter muss unbedingt nach der Leerung am Straßenrand stehen bleiben, bis der Aufkleber und der Chip angebracht sind. Die Chips werden nicht durch die Firma, die die Papierbehälter leert, angebracht. Die Anbringung des Chips erfolgt durch die, vom Landkreis Spree-Neiße beauftragte Firma, SULO GmbH. Die Mitarbeiter der SULO GmbH können sich mit einer Vollmacht des Landkreises Spree-Neiße ausweisen. 

Wir danken für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

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