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Pressemitteilung Nr. 04/2012, 14.03.2012

Hinweise zur Abgabe von Schadstoffen am Schadstoffmobil


Vom 16.04.2012 bis 01.06.2012 ist das Schadstoffmobil im Landkreis Spree-Neiße unterwegs. Die Termine können Sie dem Abfallkalender 2012 entnehmen.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 der derzeit geltenden Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Spree-Neiße (Abfallentsorgungssatzung) ist das beauftragte Unternehmen berechtigt Name, Adresse des Anlieferers, Herkunft bzw. Verwendung der angelieferten gefährlichen Abfälle sowie die Menge abzufordern. An der stationären Schadstoffsammelstelle in Forst (Lausitz) werden diese Daten bereits bei der Abgabe von gefährlichen Abfällen erfasst. Ab diesem Jahr erfolgt diese Erfassung auch am Schadstoffmobil.

 

Die Datenerfassung ist für die weitere Planung des Einsatzes des Schadstoffmobils erforderlich. Des Weiteren soll überprüft werden, ob der Anlieferer zur Benutzung des Schadstoffmobils berechtigt ist. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil die Sammlung über das Schadstoffmobil gebührenfinanziert ist. Wir bitten um Ihr Verständnis und bei der Erfassung der Daten mitzuwirken.

 

Im Folgenden ist die für die Datenerfassung notwendige Handliste abgebildet. Diese Handliste können Sie von der Internetseite des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de abrufen. Sie können somit die Handliste bereits ausgefüllt zum Schadstoffmobil mitbringen.

 

Zu weiteren Fragen der Entsorgung von gefährlichen Abfällen beraten wir Sie gern unter Telefon 03562 / 986 17701.

 

 

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

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