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Pressemitteilung Nr. 01/2010, 03.02.2010

Einsicht und Verständnis gefragt


Schlecht oder teilweise gar nicht durchgeführte Winterdienste in einigen Straßen im Landkreis Spree-Neiße führten und führen dazu, dass die Entsorgung der Abfallbehälter oder die Abholung von Abfall- und Wertstoffsäcken nicht durchgeführt werden kann. Gleiches trifft für die Abholung von Sperrmüll und Elektronikschrott zu. Hier kommt noch erschwerend  hinzu, dass die bereitgestellten Gegenstände eingeschneit und festgefroren sind.

 

Diesbezüglich weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße erneut darauf hin:

Ist die Zufahrt oder aber auch der Zugang zu den Abfall- und Wertstoffbehältern, Abfall- und Wertstoffsäcken, dem zur Abholung bereitgestellten Sperrmüll oder Elektronikschrott nicht möglich, erfolgt keine Leerung bzw. Abholung!

Gemäß  § 19 der derzeit gültigen Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Spree-Neiße besteht kein Anspruch auf Leerung bzw. Abholung vor dem nächsten regelmäßigen Abfuhrtag, wenn die Leerung bzw. Abholung ohne Verschulden des Landkreises oder des Entsorgungsunternehmens nicht durchgeführt werden konnte.


Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
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