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Pressemitteilung Nr. 02/2023, 14.03.2023

Fälligkeit der Abfallgebühren


Demnächst steht die Fälligkeit der Abfallgebühren zum 01.04.2023 an. Bitte denken Sie an die Zahlung der Forderung. Sollten Sie bereits zwischenzeitlich bezahlt haben, danken wir Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.
 
Sie können gern jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen, welches für die einfache Abbuchung Ihrer Abfallgebühren gilt. So werden Mahnungen und weitere Kosten vermieden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung zur Fälligkeit.
 
Bei Fragen stehen wir gern unter der Telefonnummer 03562 6925-0 zur Verfügung oder Sie informieren sich unter der Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de.
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