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Offenes Verfahren - VOL/A, 09.11.2004

VOL/A - Einsammeln und Befördern von Hausmüll (Restmüll– 'graue Tonne')


Offenes Verfahren - VOL/A

Einsammeln und Befördern von Hausmüll (Restmüll – „graue Tonne“)

Vergabenummer:  E 105 004 2004

a)      Landkreis Spree-Neiße, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst, Tel. 03562 986 17041, Fax. 03562 986 17089

b)      Offenes Verfahren nach VOL/A

c)      Dienstleistung nach Dienstleistungskategorie  16,

Einsammeln und Befördern von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall unter Nutzung eines Behälteridentifikationssystems ohne Behältergestellung und –änderungsdienst im Landkreis Spree-Neiße

d)      Eine Aufteilung der Dienstleistung in Lose ist nicht vorgesehen.

e)      Alternativvorschläge und Nebenangebote sind nicht zugelassen.

f)        Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2005 – Ende: 31.05.2010

g)      Die Verdingungsunterlagen können beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst, Tel. 03562 986 17041, Fax. 03562 986 17089 abgefordert und eingesehen werden.

h)      Es wird ein Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen von 25,00 €  erhoben: Verwendungszweck: E 1050042004/R 31001/07311.  Die Verdingungsunterlagen werden erst bei Nachweis der Einzahlung versandt. Empfänger: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Kontonummer: 3403 102 644 Bankleitzahl:180 500 00 bei der Sparkasse Spree-Neiße

i)        Schlusstermin: 22.12.2004, 14.00 Uhr.

j)        Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme

k)      Zahlungsbedingungen: monatlich nach Rechnungslegung

l)        Geforderte Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

m)    Geforderte Nachweise des Bieters:   Bewerber/Bieter aus EU-Ländern , in denen die nachfolgend genannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige  Erklärungen abzugeben und eine amtliche Übersetzung beizufügen. Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Zuverlässigkeit  muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.

Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft)

Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung des Finanzamtes). 

Gewerbezentralregisterauszug gemäß § 150 Gewerbeordnung (die vorgenannten Dokumente dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein, es sei denn, die Gültigkeit des Nachweises besteht, aus den Nachweisdokument erkennbar, bis zum Ablauf der Angebotsfrist fort)

Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate).

Eigenerklärung des Bieters, dass keiner der in § 7 Nr. 5 VOL/A genannten Ausschlussgründe vorliegt.

Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Nachweis einer Betriebs- und Umweltpflichtversicherung.

Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmers aus den letzten 3 Jahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;

Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz bzgl. der auf dem Gebiet des Einsammelns und Beförderns von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (Restmüll) erbrachten Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren;

Bereitschaftserklärung eines tauglichen Bürgen zur Stellung einer Vertragserfüllungs-bürgschaft in Höhe von 5 % des Bruttoauftragswerts gemäß § 18 VOL/B.

Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit:

Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG für die ausgeschriebene Leistung oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes;

Übersicht über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet des Einsammelns und Beförderns von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (Restabfall) unter Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber und Bestätigung der Auftraggeber hierüber (Referenzen); Mindestvoraussetzung für die Vergleichbarkeit ist; Es wurde bereits Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (Restabfall) im Rahmen einer behältergestützten Abfuhr in vergleichbarem Umfang gesammelt.

n)      Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 15.04.2005

o)      Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.

p)      Zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 bis 124 des GWG:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam


Ende der Angebotsfrist: 23.12.2004
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