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Pressemitteilung Nr. 10/2019, 10.05.2019

Schadstoffsammlung im Frühjahr 2019


Die mobile Schadstoffsammlung erfolgt zweimal pro Jahr im Frühjahr und Herbst. Hier können Sie schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen an 137 Haltepunkten im Landkreis Spree-Neiße kostenfrei abgeben. Als haushaltsübliche Mengen gelten bis zu 10 kg bzw. 10 l je Einzelanlieferung, jährlich entsprechend bis zu 20 kg bzw. 20 Liter pro Person und Jahr. Die Gebindegrößen dürfen 20 l nicht überschreiten.

Beachten Sie! Am Schadstoffmobil ist bei der Abgabe der gefährlichen Abfälle ein Handzettel auszufüllen und dem Personal des Schadstoffmobiles zu übergeben. Den Handzettel finden Sie auf unserer Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de. Dort können Sie diesen direkt ausfüllen, ausdrucken und zur Abgabe am Schadstoffmobil mitbringen. Die Handzettel sind natürlich auch vor Ort am Schadstoffmobil erhältlich.

Die diesjährige Frühjahrssammlung findet im Zeitraum vom 13.05. bis 07.06.2019 statt.

Alle Termine und Haltepunkte des Schadstoffmobiles finden Sie im Abfallkalender des Landkreises Spree-Neiße und auf unserer Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de.

Mehr als haushaltsübliche Mengen werden ganzjährig kostenpflichtig an der Schadstoffsammelstelle in Forst (Lausitz), Zur Deponie 1 angenommen.

Beachten Sie Folgendes:

  • Stellen Sie Schadstoffe niemals nur am Haltepunkt ab, da hier Gefahr für Kinder und Umwelt ausgehen kann.
  • Übergeben Sie die Schadstoffe stets persönlich dem anwesenden Fachpersonal am Schadstoffmobil bzw. an der stationären Sammelstelle.
  • Geben Sie Ihre Schadstoffe nach Möglichkeit in der Originalverpackung oder entsprechend gekennzeichnet ab.
  • Vermischen Sie keinesfalls verschiedene Stoffe miteinander, es könnten gefährliche chemische Reaktionen entstehen.
Das kann in die Restmülltonne

Nachfolgende Stoffe können bedenkenlos über die Restmülltonne entsorgt werden, da diese Abfälle keine schädlichen Stoffe wie Lösungsmittel mehr enthalten:

  • Ausgehärtete Altlacke und -farben
  • Wand-/Dispersionsfarbe (eingetrocknet)
  • Wassermischbare und ausgehärtete Klebstoffe und Dichtungsmassen
  • Kosmetika, Körperpflegemittel und Waschmittelreste
  • Speiseöle und -fette (verschlossen in einem Gefäß)
  • Geringe Mengen Altmedikamente
  • Glühlampen (keine Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren)
  • Pinsel, Farbrollen u. a.

Das kann in die Gelbe Tonne

  • Restentleerte Farbeimer und -kanister
  • Leere Spray- und Farbdosen

Wir weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter  03562 6925-101 gern zur Verfügung.

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


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