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Pressemitteilung Nr. 05/2019, 15.02.2019

Kühlschrank, Rasenmäher und „Kollegen“ bleiben stehen


Rasenmäher, Fritteusen und andere mit Öl oder Benzin betriebenen Altgeräte, die zur Entsorgung bereitgestellt werden, dürfen weder Reste von Öl oder Benzin enthalten. Auch Kühlgeräte sind ohne Lebensmittelreste zur Abholung bereitzustellen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass künftig alle Geräte, die noch Öl, Benzin oder  Lebensmittelreste enthalten, zum vereinbarten Abholtermin nicht mitgenommen werden.

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


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