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Pressemitteilung Nr. 03/2019, 15.02.2019

Warum die kompostierbare Tüte nicht in die Biotonne darf


Aus dem, was in der Biotonne landet, soll Kompost entstehen. Doch leider sind die sogenannten kompostierbaren Tüten ein Problem, da sie in den heutigen modernen Kompostieranlagen nicht die notwendigen Temperaturen und Verweilzeiten haben, um sich vollständig abzubauen. Kämen die Bioabfälle in ein Biomasse-Kraftwerk, würden Plastikabfälle, abbaubar oder nicht abbaubar, hier nicht stören. Mit unserer Entscheidung, aus den eingesammelten Bioabfällen auch tatsächlich wieder Biogut herzustellen, also Kompost für den Garten, bedarf es daher ausdrücklich den Ausschluss der kompostierbaren Tüten und natürlich jeglicher anderer Art von Plastik in der Biotonne.

Entsorgen Sie bitte keine kompostierbaren Tüten oder gar andere Plastikabfälle und Störstoffe in der Biotonne und natürlich auch nicht auf Ihrem eigenen Kompost.

Das darf rein in unsere Biotonne:
Lebensmittelreste, verdorbene Lebensmittel, Papierservietten, Pflanzenabfälle, Laub, Strauch- und Rasenschnitt, Fallobst, Kaffeefiltertüten mit Kaffeesatz, Holzspäne, Schalen von Zitrusfrüchten, Grün- und Gartenabfälle (auch die, die von Krankheiten oder Ungeziefer befallen sind wie Braunfäule, Moniermotte oder Buchsbaumzünsler).

 

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


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