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Pressemitteilung Nr. 04/2018, 12.04.2018

Lärmbelästigung durch Altglascontainer


Die mit der Nutzung von altglascontainern verbundenen Geräusche sind unangenehm für alle, die in unmittelbarer Entfernung zu diesen wohnen, jedoch als sozialadäquat hinzunehmen, auch wenn manch einer sich nicht an die vorgesehenen Einwurfzeiten hält. Nicht nur der Einwurf der Flaschen und Gläser in die Container nervt, sondern auch die An- und Abfahrt der Pkw´s und natürlich die Entleerung der Altglascontainer an sich werden als Lärmbelästigung empfunden.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises bittet in diesem Zusammenhang alle Nutzer der Altglascontainer sich an die auf den Containern befindlichen Einwurfzeiten zu halten. Nehmen Sie Rücksicht auf die, die in unmittelbarer Nähe zum Altglascontainer Ihren Feierabend und vor allem ihre Sonn- und Feiertage verdient genießen wollen.

Der Einwurf von Altglas in die Altglascontainer kann

                    werktags von 07:00-12:00 Uhr und 15:00-20:00 Uhr

erfolgen.

An Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00-07:00 Uhr ist der Einwurf verboten!

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


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