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Pressemitteilung Nr. 12/2017, 10.11.2017

Jahresabschluss 2016


Jahresabschluss 2016

Gemäß § 33 (3) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden wird hiermit der Jahresab-schluss des Jahres 2016 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße wurde in der Sitzung des Kreistages des Landkreises Spree-Neiße am 05.10.2016 mit folgendem Wortlaut beschlossen (Beschlussnummer: 201-022/2017):
 
1. Der Kreistag beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2016 festzustellen.
2. Der Kreistag beschließt, die Werkleitung zu entlasten.
3. Der Kreistag beschließt, den aus dem BgA resultierenden Gewinn in Höhe von 25.435,91 € der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen.
4. Der Kreistag beschließt, den Verlust des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers aus der Aufzinsung der Sanierungsrückstellung in Höhe von 323.012,31 € mit der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“ zu verrechnen.
5. Der Kreistag beschließt, aus dem Zinsergebnis die Planzinsen in Höhe von 160.275,67 € der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“ zuzuführen.
6. Der Kreistag beschließt, die kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 41.531,52 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
 
Dem Jahresabschluss wurde am 31. Mai 2017 durch den Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg nahm den Jahresab-schluss ohne eigene Feststellungen zur Kenntnis und bestätigte dies mit Schreiben vom 14.08.2017. Der Jahresabschluss 2016 sowie der Bestätigungsvermerk liegen ab dem Tag der Veröffentlichung, eine Woche beim Landkreis Spree-Neiße, Frankfurter Str. 2, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 3.11, zur Einsichtnahme aus.
 
Forst (Lausitz), den 24.10.2017
Harald Altekrüger
Landrat  

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


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