Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung. Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann. Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden sowie der Verkehrsteilnehmenden hat für uns in dieser Situation jederzeit oberste Priorität.
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Pressemitteilung Nr. 03/2026, 10.02.2026

Ausgefallene Entsorgungstouren am 05.02.2026


Eine Nachentleerung der am 05.02.2026 ausgefallenen Entsorgungstouren ist leider nicht möglich. Für Ihren Restmüll bitten wir Sie, die Zeit bis zur nächsten Entsorgung durch die Nutzung von zugelassenen Abfallsäcken, zu überbrücken. Der Bezug von Abfallsäcken ist hier möglich: 
 
https://www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de/service/verkaufsstellen-restmuellsaecke.html
 
Papierabfälle können Sie am nächsten Entleerungstermin gebündelt oder im Karton gesammelt neben Ihren Papierbehälter dazu stellen.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis und diesbezüglich von telefonischen Rückfragen abzusehen.
 

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


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