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Pressemitteilung Nr. 18/2020, 01.12.2020

Neues Jahr erfordert neue Nachweise


Wie in jedem Jahr werden auch im Februar 2021 die Abfallgebührenbescheide versandt. Sofern es Veränderungen in der Anzahl der auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen gibt, teilen Sie uns dies unverzüglich mit, nur so kann die Veränderung vor Erstellung des Abfallgebührenbescheides Berücksichtigung finden.
 
Die Abfallgebühren werden in zwei gleichen Teilbeträgen zum 01.04. und 01.10. fällig.  Sie können gern jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen, welches für die einfache Abbuchung Ihrer Abfallgebühren gilt. So werden Mahnungen und weitere Kosten vermieden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos zur Fälligkeit.
Das Formular können Sie auf unserer Internetseite unter „Service/SEPA-Lastschriftmandat“ ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben zusenden.
 

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


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